Zahnarzt Bremen Bonusheft führen

Ist das Bonusheft weiterzuführen?

Ja, das Bonusheft muss weiterhin geführt werden, da das Bonusheft weiterhin Gültigkeit hat. Das Bonusheft muss bei Erwachsenen einmal im Jahr und bei Kindern ab dem 12 Lebensjahr zweimal im Jahr durch den behandelnden Zahnarzt nach der zahnärztlichen Kontrolle abgestempelt werden. Das vollständig geführte Bonusheft garantiert einen erhöhten Zuschuss der Krankenkasse bei neuen Kronen-, Brücken- oder Prothesenversorgungen.

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